Schwerpunkte

Die Schwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei Amann sind

Urheberrecht / Künstlerrecht / Verlagsrecht

Wir beraten unsere Mandanten (Künstler, Musikfirmen, Verlage) in allen Feldern des Urheber- und Lizenzvertragsrechts. Wir entwerfen und prüfen Verträge insbesondere im Zusammenhang mit der kommerziellen Auswertung von Musiktonaufnahmen, Filmaufnahmen, Buchverträgen sowie allen anderen Bereichen, in welchen es um die Vermarktung und den Schutz kreativer Leistungen geht – vom sog. „Künstlerexklusivvertrag“, dem „Bandübernahmevertrag“ bis hin zum „Autorenvertrag“. Des Weiteren sind wir im Veranstaltungsrecht tätig, d. h., wir konzipieren Tournee-Verträge wie auch Vereinbarungen für z. B. Einzelkonzerte oder Festivals. Zudem beraten wir Unternehmen und Künstler im Bereich der GEMA- und GVL-Abwicklung: von der Anmeldung bis hin zur Prüfung entsprechender Lizenzabrechnungen und Lizenzzahlungen. In den vorgenannten Feldern verfügen wir über jahrelange Erfahrung – auch bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und Forderungen.

Markenrecht / Designrecht / Gewerblicher Rechtsschutz

Seit Bestehen ist unsere Kanzlei auch im Bereich des Markenrechts, Designrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Wir beraten unsere Mandanten u. a. betreffend möglicher nationaler und internationaler Marken- und Designanmeldungen (z. B. Wortmarken, Wort-/Bildmarken, Designs), führen entsprechende Recherchen durch, entwerfen passende Waren- und Dienstleistungsklassen und begleiten das komplette Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und/oder der jeweils zuständigen Registrierungsbehörde im Ausland und möglichen Verfahren bis hin zum Bundespatentgericht. Darüber hinaus setzen wir Rechte aus der Marke oder aus einem Design gegenüber Dritten durch und beraten bzgl. der erforderlichen Verteidigungsmaßnahmen.

Arbeitsrecht / Gesellschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit ist das Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Musikgruppen, Künstlerinitiativen, Existenzgründer konstituieren sich oftmals am Anfang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sog. GbR). Wir beraten im Hinblick auf die passende Gesellschaftsform, die Haftungsrisiken, entwerfen die entsprechenden Verträge bis hin zur GmbH-Satzung und kümmern uns gemeinsam mit kooperierenden Notariaten um die vorgeschriebene Abwicklung der ggf. notwendigen notariellen Beurkundungen und Handelsregisteranmeldungen, damit die jeweilige Gesellschaft zügig und ordnungsgemäß ihr Geschäft aufnehmen kann.

Im Bereich Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere  bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten sowie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Künstlersozialkasse / Altersvorsorge Künstler

Die Künstlersozialkasse (KSK) spielt für selbständige Künstler und Publizisten in Bezug auf die Krankenversicherung und Altersvorsorge eine große Rolle. Gleiches gilt für Unternehmen, die sich der Leistungen von selbständigen Künstlern und Publizisten bedienen und die Künstlersozialkasse sowie deren mögliche Ansprüche oftmals übersehen. Wir beraten umfassend im Hinblick auf den Beitritt zur Künstlersozialkasse, die entsprechend periodisch vorzunehmenden Meldungen gegenüber der KSK sowie die Prüfung und ggf. Abwehr von Forderungen-/Auskunftsansprüchen der Künstlersozialkasse gegenüber Unternehmen bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den zuständigen Sozialgerichten.

Medienrecht

Ein weiterer Interessenschwerpunkt der Kanzlei Amann Rechtsanwälte ist das Medienrecht. Hierbei geht es im Wesentlichen um Fragen des Presserechts, des Schutzes der Privatsphäre in Print- und sonstigen Medien wie etwa den sozialen Netzwerken sowie der ordnungsgemäßen Gestaltung von Webseiten, Profilen und einer kompetenten Beratung betreffend diesbezüglich möglicher Haftungsrisiken.

Zivilrecht / Forderungsmanagement

Die Kanzlei Amann Rechtsanwälte ist im Übrigen seit Jahren im Bereich der Geltendmachung und Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen, insbesondere aus Kauf- und Lizenzverträgen, tätig. Dies umfasst die außergerichtliche Beratungstätigkeit, die Begleitung in gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zur Klage oder die Abwehr von Ansprüchen Dritter.